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Feinstaubplakette

Am 1.1.2008 wird in Berlin die Umweltzone eingeführt. Im Rahmen der neuen Feinstaub-Verordnung sind Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug im Bereich der Umweltzone unterwegs sind, verpflichtet, eine entsprechende Plakette mit sich zu führen. Die sogenannte "Feinstaubplakette" oder "Umweltplakette" muss am Randbereich an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein. Wer ohne die gelbe, rote oder grüne Plakette (abhängig vom Autotyp) erwischt wird, muss mit 40 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Erwerben kann man die Umweltplakette unter www.berlin.de. Kosten: 6 Euro. (SF)

DAV-MONITOR

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